Abmeldung

Seit 01.06.2004 müssen Wohnungen mit Hauptwohnsitz nicht mehr abgemeldet werden, wenn eine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Einer Abmeldepflicht bedarf es lediglich bei Nebenwohnungen und bei Wegzug ins Ausland. 

Hier kommen Sie direkt zum Bürgerbüro online (Abmeldung einer Nebenwohnung).

Für nähere Auskünfte stehen die Sachbearbeiterinnen gerne zur Verfügung.

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