Abwasserabgabe für Kleineinleitungen
Die Stadt Greding erhebt für Grundstücke, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind und auf denen Abwasser in ein Gewässer bzw. in den Untergrund geleitet wird, eine Abwasserabgabe für Kleineinleitungen. Es handelt sich dabei um den Vollzug eines Bundesgesetzes.
Abgabepflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist. Die Abgabe wird nach der Zahl der Einwohner (Haupt- und Nebenwohnung) auf dem Grundstück berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist der 30. Juni des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten ist.
Weitere Informationen finden Sie unter Satzungen/Verordnungen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter in der Stadtverwaltung.