Beurkundung von Sterbefällen

Das Standesamt Greding ist nur zur Beurkundung von Sterbefällen zuständig, wenn der Tod im eigenen Standesamtsbezirk (Gebiet der Stadt Greding) eingetreten ist.

Beim Tod in auswärtigen Krankenhäusern erfolgt die Anzeige und Beurkundung bei dem örtlich zuständigen Standesamt.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an den Sachbearbeiter.

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