Die Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann auch vom Standesbeamten beurkundet werden.
Zur wirksamen Anerkennung der Vaterschaft ist die Zustimmung der Mutter erforderlich.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch beurkundet werden bei
- Urkundspersonen beim Jugendamt
- Notaren
- Amtsgerichten
Die Erklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter.