Eheschließung; Anmeldung

Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem zuständigen Standesbeamten anmelden.

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Wenn ein Verlobter aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen; von dieser ist die Eheschließung abhängig.
Ein Vordruck zur Bevollmächtigung ist beim Standesamt erhältlich.

Wollen die Verlobten vor einem anderen Standesbeamten in der Bundesrepublik heiraten, so ist bei der Anmeldung anzugeben, bei welchem deutschen Standesamt sie heiraten möchen.

Vorzulegende Dokumente:
Beide Verlobte sind volljährig, Deutsche Staatsangehörige, ledig und haben kein Kind:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (wird ausgestellt vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes) 
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (mit eingetragenen Hinweisen)

In allen anderen Fällen sind darüber hinaus weitere Dokumente erforderlich. Dies betrifft insbesondere Anmeldung einer Eheschließung mit Ausländerbeteiligung.

Es ist zweckmäßig, sich rechtzeitig beim Standesamt persönlich oder am Telefon zu befragen, welche Urkunden vorzulegen sind. Sie erhalten ein Merkblatt mit den beizubringenden Unterlagen.

Die vorzulegenden Urkunden sollten neuesten Datums (nicht älter als 6 Monate) sein.

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihren Wunschtermin durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Anmeldung spätestens zwei Wochen vor Ihrer geplanten Eheschließung erfolgen. Bedenken Sie bitte, dass v.a. bei einer kurzfristigen Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.
Bei einer Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist meist mit einer längerfristigen Terminvereinbarung zu rechnen.

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