Fischereischein

1. Fischereischein auf Lebenszeit

Mindestalter: 14 Jahre mit anerkannter Fischerprüfung
Gebühr: 35,00 €

Fischereiabgabe:
Die Fischereiabgabe kann bei Erteilung des Fischereischeines auf Lebenszeit nach Wahl der antragstellenden Person wie folgt gezahlt werden:

- Für fünf aufeinanderfolgende Jahre; in diesem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 €.

- Als Einmalzahlung auf Lebenszeit; in diesem Fall beträgt die Fischereiabgabe bei einem Lebensalter

von 14 bis 22 Jahre 300,00 €
von 23 bis 27 Jahre 288,00 €
von 28 bis 32 Jahre 256,00 €
von 33 bis 37 Jahre 224,00 €
von 38 bis 42 Jahre 192,00 €
von 43 bis 47 Jahre 160,00 €
von 48 bis 52 Jahre 128,00 €
von 53 bis 57 Jahre 96,00 €
von 58 bis 62 Jahre 64,00 €
von 63 bis 67 Jahre 32,00 €

Wer bei Zahlung bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist von der Fischereiabgabepflicht befreit.

Wer beim Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit die Fischereiabgabe nicht als Einmalbetrag, sondern für fünf Jahre entrichtet hat, muss nach Ablauf dieses Zeitraumes erneut eine Fischereiabgabe (auf Lebenszeit oder für fünf Jahre) zahlen, wenn er weiterhin den Fischfang ausüben möchte. Dafür muss der interessierte Fischereischeininhaber selbst sorgen; die Stadt Greding fordert ihn nicht zur erneuten Abgabenzahlung auf. Für die gesonderte Abgabenerhebung fällt eine Gebühr von 5,00 € an.



2. Jugendfischereischein

Mindestalter: 10 Jahre

Die Geltungsdauer erstreckt sich vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der antragstellenden Person.

Gebühr: 5,00 €

Fischereiabgabe: 10,00 € für die gesamte Geltungsdauer, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr

3. Jahresfischereischein

Den Jahresfischereischein erhalten volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung.
Gültigkeitsdauer: höchstens drei vom Antragsteller bestimmte Monate

Gebühr: 7,50 €
Fischereiabgabe: 15,00 €

Für Mitglieder der US-Streitkräfte, Behinderte und Personen zur Ausbildung zum Fischwirt bestehen Ausnahmeregelungen, die im Einzelfall zu erfragen sind.

Zuständige Mitarbeiter

Partner

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