Die Stadt Greding unterhält für die Gemeindeteile Greding, Buganderl-Keller und Distelmühle folgende öffentliche Einrichtungen für das Bestattungswesen:
a) die Friedhöfe St. Martin, Bergfriedhof I und Bergfriedhof II
b) die Aussegnungshalle
c) das Friedhofs- und Bestattungspersonal
Die Friedhöfe der Stadt dienen der Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Tode in den Gemeindeteilen Greding, Buganderl-Keller und Distelmühle ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten und, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist, auch der sonst im Stadtgebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen. Sie dienen ferner der Beisetzung aller Personen, die ein Anrecht auf Benutzung eines Grabes haben.
Die Leistungen der Friedhofsverwaltung sind gebührenpflichtig nach Maßgabe der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung für die Friedhöfe St. Martin, Bergfriedhof I und Bergfriedhof II in Greding.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.