Für alle Anmeldungen gilt:
- Vorzulegen sind Ausweispapiere und soweit benötigt ein Handelsregisterauszug.
- Unterlagen zum Betreiben erlaubnispflichtiger Gewerbe (z. B. Gaststätten).
Gebühren je Meldevorgang: 25,00 €
Formulare:
Gaststättenerlaubnis
Der Antrag ist im Sekretariat erhältlich. Anzugeben sind persönliche Daten und Informationen zur Lokalgröße. Nach einer Bestätigung wird der Antrag an das Landratsamt Roth weitergeleitet.
vorübergehende Gaststättenerlaubnis
Der Antrag ist im Sekretariat erhältlich. Es sind Angaben zum Veranstalter, zum Zeitraum, zum Anlass der Veranstaltung und zum evtl. Lebensmittel- und Getränkeverkauf zu machen.
Ausfertigungen des Antrages nach Genehmigung erhalten die Polizei und das Landratsamt Roth.
Mindestgebühr: 25,00 €
Für Auskünfte steht Ihnen gerne die Sachbearbeiterin zur Verfügung.