Von der Stadt Greding wird eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer erhoben.
Steuerschuldner ist der Unternehmer.
Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Für die Berechnung der Gewerbesteuer wird vom zuständigen Betriebsfinanzamt ein Steuermessbetrag ermittelt.
Die Steuer wird aufgrund des Steuermessbetrages mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben.
Der Hebesatz der Stadt Greding beträgt seit 1. Januar 1993 320 v. H.