Die Stadt Greding erhebt eine Grundsteuer als Gemeindesteuer.
Steuergegenstand ist folgender Grundbesitz:
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- Grundstücke (Grund und Boden, Gebäude, Erbbaurecht, Wohnungseigentum)
- Betriebsgrundstücke
Steuerschuldner ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet ist. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen, der vom zuständigen Lagefinanzamt ermittelt wird. Die Grundsteuer wird mit einem Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages festgesetzt und erhoben. Der Hebesatz der Stadt Greding beträgt seit 1. Januar 1993 320 v. H.
- Die neue Grundsteuer in Bayern
Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie unter folgendem Link:
www.grundsteuer.bayern.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter in der Stadtverwaltung.