Denken Sie an die Fälligkeiten der Steuern und Abgaben.
Die Grundsteuer wird jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig. Da die Grundsteuern durch Mehrjahresbescheide festgesetzt werden, erhalten Sie nur bei Änderungen einen neuen Bescheid.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter.