Haushaltsplan mit Finanzplanung

Die Stadt Greding hat nach der Gemeindeordnung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, welche die Festsetzung des Haushaltsplans mit den gesamten Einnahmen und Ausgaben enthält.
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde. Dazu ist eine Finanzplanung zu erstellen mit dem zu erwartenden Investitionsprogramm.
Der Stadtrat beschließt über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den gesamten Anlagen.

Die Haushaltssatzung wird nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan in der Hauptverwaltung öffentlich aufgelegt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter in der Stadtverwaltung

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