Herstellungsbeiträge und Ergänzungsbeiträge für Wasser und Kanal

Für den Anschluss an die gemeindliche Entwässerungs- und Wasserversorgung sind Herstellungsbeiträge zu entrichten. Maßgebend ist die Entwässerungssatzung bzw. Wasserabgabesatzung mit den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen. Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach den Grundstücks- und Geschoßflächen. Bei Geschoßflächenvergrößerungen werden Beiträge nachberechnet. Entsprechende bauliche Veränderungen sind, auch wenn hierzu keine Baugenehmigung erforderlich ist, gemäß Satzung der Stadt Greding mitzuteilen. Für alle Abwasseranlagen der Stadt bestehen eigene Satzungen mit unterschiedlichen Beitragssätzen.
Die Wasserversorgung im Kernort Greding obliegt der Stadt Greding. Die übrigen Gemeindeteile werden weitgehenst durch den Zweckverband der Jura-Schwarzach-Thalach-Gruppe versorgt, dem auch die Erhebung der entsprechenden Beiträge und Gebühren obliegt.


In den Kosten der Verbesserung von Entwässerungseinrichtungen und Wasserversorgungsanlagen können Ergänzungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung hierzu ist jeweils der Erlaß einer entsprechenden Satzung.

 
Nähere Auskünfte über die Beitragserhebung für öffentliche Einrichtungen erteilt der Geschäftsleiter.

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