Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. 

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes ist der Stadt Greding unverzüglich anzuzeigen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung.

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