Kinderreisepass

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1.1.2024

Der Bundestag hat bereits im Juli 2023 die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen.

Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ soll künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. Ebenso ist die Beantragung eines elektronischen Personalausweises möglich.

Beachten Sie bitte, dass die Antragstellung von elektronischen Personalausweisen und Reisepässen in der Regel eine Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen bei der Bundesdruckerei in Anspruch nimmt. Zudem ist bei Kindern ab 6 Jahren ein persönliches Erscheinen zur Abgabe von Fingerabdrücken und ab 10 Jahren für eine zusätzliche Unterschrift erforderlich.

Beantragen Sie deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt die Reisedokumente Ihrer Kinder. Wir weisen darauf hin, dass es nach wie vor notwendig ist, die Zustimmung aller Sorgeberechtigten bei der Antragstellung nachzuweisen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten die über den 01.01.2024 hinaus eingetragene Gültigkeit.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen. 

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