Die Rentenversicherungsträger übersenden in bestimmten Zeitabständen an Versicherte bestimmter Jahrgänge eine Aufstellung über die zurückgelegten Versicherungszeiten. Falls dieser Versicherungsverlauf Lücken aufweist bzw. Berufsausbildungszeiten vorhanden sind, die dort noch nicht als solche gekennzeichnet sind, ist zu empfehlen, die Kontenklärung sofort durchzuführen.
Soweit Kindereziehungszeiten in Frage kommen, sind auch diese mit einem entsprechenden Vordruck zu melden.