Die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und die Staatsministerien des Inneren haben als Sicherheitsbehörden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrecht zu erhalten. Die Zuständigkeit richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. In den Aufgabenbereich der Gemeinden fallen beispielsweise die Haltung von Hunden, die Veranstaltung von Vergnügungen oder die Haltung gefährlicher Tiere. Bei Bedarf können entsprechende Verordnungen zum Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen erlassen werden.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Hauptverwaltung bei der Stadt Greding.