Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung bzw. Ermäßigung von den Radio- und Fernsehgebühren für folgenden Personenkreis möglich:
- Sozialgeldempfänger
- Bezieher von Ausbildungsförderung
- gesundheitliche Einschränkungen
Anträge für die Befreiung bzw. Ermäßigung der Rundfunkbeiträge erhalten Sie im Zimmer B01.