Wer die Voraussetzungen für die Befreiung von den Radio- und Fernsehgebühren erfüllt, erhält bei der Deutschen Telekom eine Ermäßigung auf die über die Deutsche Telekom entstandenen Gesprächsgebühren.
Der Antrag ist mit dem Bescheid über die Befreiung von den Rundfunkgebühren der zuständigen Telekom-Niederlassung zu übersenden.