Information für Gastgeber für die Einladung ausländischer Gäste
Für eine Einladung benötigen Sie folgende Angaben/Unterlagen:
- Pass-/Personalausweis des Gastgebers
- Anschrift und Reisepassnummer des Gastes
- Aktuelle Einkommensnachweise des Gastgebers
Für die Feststellung der Bonität können nur solche Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit anerkannt werden, die nachträglich nicht verändert werden können, die bloße Vorlage von Kontoauszügen oder eines Sparbuches ist daher nicht ausreichend.
Als gesicherter Nachweis einer ausreichenden Bonität gelten:
- Gehaltsbescheinigungen der letzten sechs Monate über monatliches Nettoeinkommen, Rentenbescheid, Arbeitslosenbescheid, Kindergeldbescheid u. a.
- Bei Selbstständigen oder freiberuflichen Personen: Bescheinigung eines Steuerberaters über den Gewinn der letzten sechs Monate
Wichtig:
Vorsprache des Gastgebers und Vorlage der oben genannten Dokumente ist erforderlich.
Die Gebühr hierfür beträgt 29,00 €.
Für nähere Auskünfte stehen die Sachbearbeiterinnen gerne zur Verfügung.