Die organisatorischen Angelegenheiten für Wahlen und Volksbegehren werden von der Hauptverwaltung durchgeführt. Dazu gehören die Bestellungen und Einweisungen von Wahlvorständen, die Ausstattung der Wahllokale sowie die Feststellung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse. Die Erstellung des Wählerverzeichnisses sowie die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt durch das Einwohnermeldeamt.