Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide

Die organisatorischen Angelegenheiten für Wahlen und Volksbegehren werden von der Hauptverwaltung durchgeführt. Dazu gehören die Bestellungen und Einweisungen von Wahlvorständen, die Ausstattung der Wahllokale sowie die Feststellung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse. Die Erstellung des Wählerverzeichnisses sowie die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt durch das Einwohnermeldeamt.

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