Wassergebühren Greding

Die Stadt Greding betreibt zur Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung eine Wasserversorgungsanlage für die Gemeindeteile Greding und Buganderl-Keller. Für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung werden Benutzungsgebühren erhoben.

Die Benutzungsgebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr und aus einer Verbrauchsgebühr. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten. Zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

Weitere Informationen finden Sie unter Satzungen/Verordnungen. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin.

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