Winterdienst - der gemeindliche Räum- und Streudienst:
Die Stadt Greding hat die Instandhaltungs-, Pflege- und Winterdienstarbeiten durchzuführen. Die Räum- und Streuarbeiten des städtischen Bauhofs beginnen täglich um 4.00 Uhr bzw 5.00 Uhr. Damit die städtischen Bediensteten diese schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe reibungslos durchführen können, bitten wir Sie um Unterstützung und Mithilfe: Bitte parken Sie Ihren PKW so, dass das Räumfahrzeug ungehindert vorbeifahren kann!
Straßen und Gewege müssen geräumt und gestreut werden:
Alle Anlieger sind verpflichtet, die Wege und Gehbahnen bei Schneeglätte oder Glatteis in sicherem Zustand zu halten. Bei Fahrbahnen ohne Gewege hat der Anlieger einen 1 Meter breiten Fahrbahnstreifen zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 8.00 Uhr; sie endet jeweils um 19.00 Uhr. Aus Umweltschutzgründen darf grundsätzlich nur mit geeigneten abstumpfenden Stoffen gestreut werden (Sand oder Splitt). Nur bei besonderer Glättegefahr kann Tausalz verwendet werden. Dies ist z. B. bei Treppen oder Gehsteigen mit starkem Gefälle notwendig. Ansonsten bitte kein Salz verwenden!