Wohngeld gibt es in Form von Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für Eigenheimbesitzer.
Ob Wohngeld gezahlt werden kann, hängt hauptsächlich ab von
- Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören
- Höhe der monatlichen Miete bzw. Belastung
- Familieneinkommen
Miete und Belastung können jedoch nur mit einer festgelegten Höchstgrenze in die Berechnung einfließen.
Wir halten für Sie die entsprechenden Antragsvordrucke bereit.
Der ausgefüllte Antrag ist bei der Stadt Greding abzugeben und wird nach Bestätigung an das
Landratsamt Roth
- Wohngeldstelle -
91154 Roth
weitergeleitet.